Der Gläubigerausschuss in der Insolvenz des Firmenkunden
Der Gläubigerausschuss in der Insolvenz des Firmenkunden

Der Gläubigerausschuss in der Insolvenz des Firmenkunden

Beitrag, Deutsch, 9 Seiten, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH

Autor: Dr. Michael Flitsch

Herausgeber / Co-Autor: Steinwachs / Vallender

Erscheinungsjahr: 2011

ISBN: 3940976830

Seitenangabe: 243-251


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Finanz Colloquium Heidelberg GmbH

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In den Firmeninsolvenzen wird in ca. jedem vierten Verfahren ein Gläubigerausschuss gebildet. Nach „ESUG“ kann prognostiziert werden, dass dieser Prozentsatz steigen wird. Dies auch mit gutem Grunde, denn nur im Gläubigerausschuss hat der Gläubiger tatsächlich eine konkrete Möglichkeit der Einsichtnahme in das Insolvenzverfahren. Der Gläubigerausschuss hat vielfältige Möglichkeiten auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Insbesondere besteht auch nach „ESUG“ die Möglichkeit, den vorläufigen
Insolvenzverwalter auszuwählen.

Die Zeiten der sog. „closed jobs“ an vielen Insolvenzgerichten sind somit vorbei. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben einige wichtige Pflichten, denen sie unbedingt nachkommen müssen, wie z. B. die Pflicht die Insolvenzkasse turnusmäßig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses müssen die Verschwiegenheitsverpflichtung beachten, auch und gerade ihrem jeweiligen Arbeitgeber gegenüber. Dieses Spannungsverhältnis aufzulösen zwischen der berechtigten
Informationsgewinnungsabsicht der Bank und den Restriktionen des Ausschussmitgliedes gelingt nicht immer, da vertiefende enntnisse des Rechts des Gläubigerausschusses nur wenig vorhanden sind. Die Haftung der Ausschussmitglieder rückt nach den Mühl-Verfahren immer mehr in den Vordergrund. Hierbei wird vermehrt versucht, die Bank im Wege der Drittschuldnerhaftung in Anspruch zu nehmen. In letzter Zeit gibt es nicht nur Kritik an exorbitant hohen Verwaltervergütungen, sondern die (berechtigte) Kritik richtet sich auch gegen pauschale Vergütungen des Gläubigerausschusses.

Diese vorgenannten Punkte und noch viele mehr sind Inhalt dieses Handbuches zum Gläubigerausschuss. Eine Muster-Satzung zur effizienten Arbeit eines Gläubigerausschusses rundet das Buch ab. Das Werk gibt viele wertvolle Tipps, wie eine nachhaltige Arbeit im Ausschuss möglich ist und Haftungsgefahren minimiert werden können. Die Herausgeber und die Autoren sind langjährige Insolvenzrechtler, welche ihre Erfahrungen aus mehreren hundert Gläubigerausschussmitgliedschaften mit einbringen und den Nutzer dieses Buches in der täglichen Arbeit in einem solchen Ausschuss gewinnbringend unterstützen.

Autoren
  • Stefan Bank, Rechtsanwalt & Partner, bock legal, Frankfurt/M.
  • Michael Busch, Bereichsdirektor Recht, Sparkasse Essen, Essen
  • Dr. Michael Flitsch, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Wellensiek Rechtsanwälte, Heidelberg
  • Ulrich Ide, Rechtsanwalt, Ide & Heeschen, Hamburg
  • Dr. Thomas Ingelmann, Rechtsanwalt, Hamburg
  • Erion Metoja, Rechtsanwalt, Eisner Rechtsanwälte GmbH, Lauda-Königshofen
  • Oliver Oster, Hofheim
  • Torsten Steinwachs, Rechtsanwalt, Dr. Geilhof & Kollegen, Marburg
  • Prof. Dr. Heinz Vallender, Aufsichtsführender Richter am Insolvenzgericht, Köln
  • Dr. Manfred Voss, Rechtsanwalt & Geschäftsführer, jur.CREDO Anwaltliches Forderungsmanagement, Hannover

Dr. Michael Flitsch

DE, Mannheim

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anchor Rechtsanwälte PartG mbB

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