Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F.
Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F.

Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F.

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, DStR - Deutsches Steuerrecht

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2004

Seitenangabe: 210-214


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Mit § 13c UStG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (sog. Steueränderungsgesetz 2003) wurde ein neuer Haftungstatbestand in das deutsche Umsatzsteuerrecht eingefügt. Auslöser für die gesetzliche Neuregelung waren vom Bundesrechnungshof beanstandete Gestaltungen bei der Abtretung und Verpfändung von Forderungen über steuerpflichtige Leistungen. Mit der neuen Vorschrift sollen Steuerausfälle im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen verhindert werden. Aus der Analyse des Anwendungsbereichs der Vorschrift folgt jedoch, dass der gesetzliche Haftungstatbestand über das eigentliche Regelungsziel hinausgreift. Anhand konkreter Beispiele wird nachgewiesen, dass diese überschießenden Tendenzen durch eine teleologische Reduktion der Vorschrift beseitigt werden können. Dies ist notwendig, um eine sachlich nicht gerechtfertigte Haftungsinanspruchnahme zu vermeiden.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

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Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

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