Im- und exportierende Unternehmen sehen sich unter anderem aufgrund der Änderung des Zollkodex aufgrund der VO (EG) Nr. 648/2005 mit weit reichenden Änderungen im Zollrecht konfrontiert. Hintergrund ist dabei vor allem die Sicherheitsinitiative der EU und der damit verbundene Aspekt einer „sicheren Handelskette“. Der am 1. Januar 2008 eingeführte Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) soll dabei als Qualitätssiegel helfen, eine langjährige Zuverlässigkeit und bestehende Sicherheitsvoraussetzungen zu garantieren. Selbst für Bewilligungen vereinfachter Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr muss der Antragsteller seitdem die entsprechenden AEO-Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören neben der Zuverlässigkeit und einer optimal funktionierenden Logistik und Organisation im Unternehmen etwa eine genaue Kenntnis der entsprechenden Zollvorschriften, die Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Waren und Unternehmensdaten und die Sensibilisierung der Unternehmensmitarbeiter in Bezug auf ihre abgabenpflichtige Tätigkeit.
Das Seminar macht Sie mit den wichtigsten Reformen im Zollrecht vertraut. Sie erfahren, welche Voraussetzungen für den Status des Zugelassenen Wirtschaftbeteiligten zu erfüllen sind, welche Unternehmensabläufe dementsprechend umgestellt müssen, wie das Bewilligungsverfahren im Detail abläuft und welche Rechtswirkungen sich dadurch ergeben.
Führungskräfte im Bereich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Ausfuhrverantwortliche und Unternehmensleitung.
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