
Gegenstand der Arbeit ist die Erstellung und Begründung eines Gesetzes zur Einführung der Mediation für die Bundesrepublik Deutschland (Mediationseinführungsgesetz). Damit soll der Versuch unternommen werden, die bisherige Diskussion um die Normierung des Mediationsverfahrens einerseits zusammenzufassen und andererseits in einen konkreten Regelungsvorschlag umzusetzen, der als Basis für eine weitere wissenschaftliche und praktische Diskussion dienen kann. Aus diesem Grund orientiert sich der Aufbau der Arbeit am Aufbau eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung. Dementsprechend werden die im Gesetzesvorblatt enthaltenen Aussagen nicht dort, sondern erst in der Begründung zu den Einzelvorschriften näher begründet und mit alternativen Regelungsmöglichkeiten verglichen. Mit dem gewählten Aufbau ist auch sichergestellt, dass wesentliche Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung zumindest thematisiert werden. Die an sich gebotene umfassende Gesetzesfolgenabschätzung kann jedoch einerseits im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet werden. Andererseits fehlt es für viele Sachverhalte der Mediationspraxis an belastbaren empirischen Aussagen, sodass sich der Entwurf des Gesetzes in vielen Punkten auf die hierzu – im Rahmen des Masterstudienganges „Mediation“ an der Europa-Universität Viadrina – gängigen Meinungen und Beobachtungen stützen muss.
Da mit der Arbeit kein unmittelbar praktisch verwertbarer Gesetzesentwurf, sondern eine wissenschaftliche Leistung in Form einer Masterarbeit erbracht werden soll, weicht der Inhalt der Arbeit teilweise von rein praktisch orientierten Gesetzesentwürfen ab: a) So konzentriert sich die Begründung auf die Ausarbeitung und Darstellung des dem Entwurf zu Grunde liegenden rechtspolitischen Konzepts unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Meinungsstandes in Deutschland und wesentlicher internationaler Entwicklungen. Dabei erfolgt – im Gegensatz zu einem rein praktisch orientierten Gesetzesentwurf - die Darstellung des Verfahrens der Mediation und der Begründung dessen Förderungswürdigkeit vergleichsweise umfangreich. Dadurch soll erreicht werden, dass diese Arbeit nicht nur innerhalb der Mediatorenschaft, sondern auch Adressaten ohne tiefere Kenntnis des Mediationsverfahrens als Diskussionsgrundlage dienen kann.
Die juristische Begründung des Entwurfs wurde dagegen auf die Teile beschränkt, die zum Verständnis des Entwurfs und der damit in Zusammenhang stehenden unmittelbaren Rechtsfragen aus Sicht der Verfasser erforderlich sind. Auf - eine aus Sicht der Praxis - erforderliche rechtliche Begründung im Detail wurde dagegen nach Möglichkeit verzichtet. b) Die Abgrenzung zwischen Mediation und Rechtsdienstleistung erfolgte nicht anhand der noch geltenden Rechtslage nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG), sondern stellt auf den aktuellen Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG-E) ab. Denn nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 23. August 2006 soll das RBerG im Jahr 2007 durch das RDG abgelöst werden. Eine Diskussion der bisherigen Rechtslage brächte somit für das Ziel der Arbeit, einen Entwurf eines Mediationseinführungsgesetzes zu schaffen, der als Grundlage für die weitere Diskussion dienen kann, keinen Nutzen.
Mit Rücksicht auf die hierzu bislang erfolgte umfangreiche Debatte in der Literatur und die hieraus resultierenden erheblichen Rechtsunsicherheiten in der Praxis erfolgte insoweit eine vergleichsweise ausführliche Darstellung mit dem Ziel, diese Debatte aufzunehmen und in Form des vorliegenden Vorschlages in wesentlichen Punkten auch abzuschließen. c) Dagegen erfolgt keine umfassende Berechnung der entstehenden Kosten, sondern lediglich eine Plausibilitätsdarstellung, die es ermöglichen soll, die Größenordnung der zu erwartenden Auswirkungen zu bestimmen.
ähnliche Veröffentlichungen