Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Datenschutz-Berater
Autor: Dr. iur. Stefan Hanloser, Rechtsanwalt
Erscheinungsdatum: 2010
Seitenangabe: 16-17
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Dialogmarketing und Adresshandel nach den BDSG-Novellen
Der Adresshandel kann Adressdaten auch nach der BDSG-Novelle II ohne Einwilligung der Werbeadressaten aus öffentlichen Verzeichnissen erheben und an Werbetreibende für deren Werbezwecke übermitteln. Die Werbetreibenden können die ihnen übermittelten Adressdaten dann entsprechend für ihr Dialogmarketing nutzen.