
Die Untersuchung behandelt den Weg des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung bis zu seiner Einbeziehung in das deutsche Urheberrechtsgesetz als § 19a durch die Urheberrechtsnovelle 2003. Hierbei vertritt der Autor die Auffassung, dass der Zugriff auf ein online bereitgestelltes Werk von dem Tatbestand des § 19a UrhG umfaßt ist.
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