Auch das neue Anwendungsschreiben zur E-Bilanz vom 1.7.2011 hat bestätigt: die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind erstmals für das Kalenderjahr 2012 (Erstjahr) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Als Reaktion auf die Kritik der Wirtschaftsverbände wurde jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung eingefügt: Im Erstjahr der Anwendung dürfen Bilanz- und GuV-Daten noch wie gewohnt in Papierform abgegeben werden. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, ist die elektronische Übermittlung dann für alle Unternehmen Pflicht. Die gesetzliche Neuregelung erfordert eine gründliche fachliche Prüfung der Kontenrahmen hinsichtlich der vorgegebenen Steuer-Taxonomie, das sog. Mapping. Dieses bildet den Schwerpunkt dieser eintägigen Veranstaltung, da die Kontensalden der nicht standardisierten Kontenrahmen oftmals nur manuell den entsprechenden Taxonomie-Positionen zugewiesen werden können. Den überarbeiteten aktuellen E-Bilanz-Entwurf von der Finanzverwaltung finden Sie hier »Aufgabe dieses Tagesseminars ist, durch eine gründliche Vorbereitung auf die neue E-Bilanz die zeitraubenden und kostenintensiven Umstellungsarbeiten möglichst gering zu halten und die geforderten Angaben direkt aus den detaillierten Konten der Finanzbuchführung ableiten zu können.Teilnehmerstimmen:Sehr gute Vortragsweise trotz des trockenen Themas."Barbara Großer, Excella GmbH "Viele praktische Beispieldarstellungen."Annett Herzog, Stadtwerke Senftenberg GmbH"
Geschäftsführer, Leiter der Steuerabteilungen, Leiter des Rechnungswesens, Bilanzbuchhalter und sonstige qualifizierte Mitarbeiter in Buchhaltungsbüros und Steuerberatungskanzleien