Die Gesellschaftsgründung - Das Handelsregister
Die Gesellschaftsgründung - Das Handelsregister

Die Gesellschaftsgründung - Das Handelsregister

Aufsatz, Deutsch, Eine Seite

Autor: Dr. Matthias Esch

Erscheinungsdatum: 2009


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Gründen Sie eine Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt, so tun Sie dies immer öffentlich: Alle wichtigen Informationen über die Rechtsverhältnisse in Ihrer Gesellschaft werden in das Handelsregister eingetragen, wo sie für jedermann einsehbar sind. Dazu gehören insbesondere Angaben zur Vertretungsberechtigung und zur Haftung, aber auch z. B. zur Höhe des Stamm- bzw. Grundkapitals. Welche Angaben im Einzelnen eingetragen werden können und müssen, hat der Gesetzgeber für jede Gesellschaftsform ausdrücklich festgelegt.

Sie können also nicht selbst darüber entscheiden. Dies schränkt Sie aber nicht nur ein, sondern hat durchaus auch einen Nutzen. Da alle Kaufleute ihre Verhältnisse nach den gleichen Regeln offenlegen müssen und im Zweifel immer die Eintragungen im Handelsregister gelten, wird im Geschäftsverkehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen, von der auch Sie profitieren werden. So können Sie sich stets darauf verlassen, dass die Angaben im Handelsregister gelten und alles, was nicht eingetragen wurde, nicht gilt. Juristen sprechen wegen dieser Wirkungen auch vom öffentlichen Glauben des Handelsregisters.

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Dr. Matthias Esch

Rechtsanwalt, Notar, Mediator und Wirtschaftsmediator

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