
Der Beitrags setzt sich mit der Befugnis der Industrie- und Handelskammern zur Abgabe politischer Stellungnahmen auseinander, insbesondere unter Berücksichtigung des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.06.2010, Az.: 8 C 20.09. Nach einer Erläuterung des verfassungsrechtlichen Hintergrunds werden die formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen sowie die möglichen Formen von Stellungnahmen der IHKs zu politischen Themen dargelegt.
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