
Grundsätzlich sind Designhonorare frei vereinbar. Es bestehen keine verbindlichen Vorgaben für die Berechnung von Honoraren und Nutzungsrechten. Der folgende Aufsatz stützt sich auf das sehr empfehlenswerte Werk von RA Wolfang Maaßen „Designers' Manual, Basiswissen für selbständige Designer", 3. Auflage, Seite 194 ff..
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