Die Treuepflicht der Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften und Directors von Corporations
Die Treuepflicht der Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften und Directors von Corporations

Die Treuepflicht der Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften und Directors von Corporations

Ein vergleichender Beitrag zur Begründung und Konkretisierung der Treuepflicht von Verwaltungsmitgliedern im deutschen und US-amerikanischen Aktienrecht

Buch, Deutsch, 431 Seiten, Herbert Utz Verlag GmbH

Erscheinungsdatum: 01.06.2004

ISBN: 3831603731


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Die organschaftliche Treuepflicht der Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften und ihr Pendant im US-amerikanischen Recht sind Gegenstand des vorliegenden Beitrags zur aktuellen Corporate-Governance-Debatte. Der erste Teil behandelt die duty of loyalty der directors von corporations im US-amerikanischen Recht. Neben Herkunft und generellen Prinzipien dieser treuhänderischen Pflicht werden die wichtigsten Fallgruppen erörtert. Der deutsche Teil beginnt mit der dogmatischen Begründung und der Struktur der organschaftlichen Treuepflicht. Darauf aufbauend werden diese Grundsätze auf einzelne Fallgruppen von Interessenkonflikten angewandt und konkretisiert. Der Autor diskutiert ferner die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie damit verbundene Haftungsfragen. Der dritte Teil hat die Rechtsvergleichung zwischen Deutschland und den USA zum Gegenstand, wobei auch Vorschläge zur Fortbildung des deutschen Rechts erarbeitet werden.

Der Autor Christoph Knapp studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Er war dort von 2001 bis 2003 u.a. wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europäische Rechtsordnungen. Im Jahre 2002 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Der US-amerikanische Teil der Arbeit entstand während eines Forschungs- und Studienaufenthalts an der Duke University School of Law in Durham, North Carolina (USA). Im Jahr 2004 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. mit der vorliegenden Arbeit. Der Autor ist seit dem Jahr 2006 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler in Augsburg tätig und dort schwerpunktmäßig mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht betraut. 

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