
Die WisteV‐wistra‐Neujahrstagung 2011 – Die Globalität des Wirtschaftsstrafrechts
Am 21. und 22. Januar 2011 fanden sich mehr als 100 Vertreter aus Wissenschaft und Praxis in
Frankfurt zusammen, um über die aktuellen Entwicklungen des Wirtschaftsstrafrechts zu diskutieren.
Unter ihnen auch zwei Strafverteidiger aus Flensburg: Sebastian Baur und Alexander Busch, beide als
Vertreter der SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Während am ersten Tag über die die Einflüsse des Europarechts auf das deutsche materielle
Strafrecht und die Notwendigkeit eines Unternehmensstrafrechts diskutiert wurde, drehte sich der
zweite Tag um Fragen des Korruptionsstrafrechts und die internationalen Bezüge des deutschen
Strafverfahrensrechts.
Dabei war am ersten Tag vor allem das europäische Kartellverfahren Thema; ein Verfahren, das nach
Darstellung von Prof. Dr. Rainer Bechtold aus Stuttgart kaum rechtsstaatlich geprägt ist, obgleich an
dessen Ende nicht selten Geldbußen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro verhängt
werden. Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung in diesem Verfahren, welches per Definition kein
Strafverfahren sein soll, bestehen kaum.
Dass es dagegen im Bereich des Steuerstrafrechts „immer eine Lösung gibt“, versuchte Prof. Dr.
Thomas Küffner aus München anschaulich zu erläutern. Mehr denn je sei hierzu aber eine
Zusammenarbeit von Vertretern des Strafrechts und des Steuerrechts vonnöten, so sein Fazit.
Am Abend dann folgte das Highlight der insgesamt sehr gelungenen 2. Neujahrstagung der WisteV in
Gestalt einer Podiumsdiskussion zu einer der klassischen Fragen des deutschen Strafrechts:
„Brauchen wir ein Unternehmensstrafrecht?“.
Während ein Teil des Podiums die Ansicht vertrat, dass es im deutschen Recht bereits ausreichende
Sanktionsmöglichkeiten gäbe, wenngleich diese auch nicht rein strafrechtlicher Natur seien, vertrat
der renommierte Strafverteidiger, Prof. Dr. Franz Salditt, einen stark moralisch und von
Gerechtigkeitsempfinden geprägten Standpunkt: „Wenn es endlich ein Unternehmensstrafrecht
gäbe, dann hätten auch die Mächtigen ein Interesse daran, dass es im Strafrecht wieder gerecht
zugeht.“ Zur Untermauerung dieser Position verwies er auf die Vielzahl von Verfahren gegen
mittelständische Unternehmer wegen Straftaten im insolvenznahen Bereich, die zu
existenzvernichtenden Strafen führten, während sich Vorstände aus Aktiengesellschaften nur selten
mit einer Hauptverhandlung konfrontiert sähen.
Eine spannende Diskussion, die alle Teilnehmer der Tagung noch lange beschäftigen wird.
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