
In Kürze dürfte die Anzahl der aktivierten .eu-Domains die Grenze von 2,6 Millionen überschreiten. Angesichts einer derartigen Größenordnung vermag es kaum zu verwundern, dass mit der Registrierung verbundene Konflikte nicht ausblieben und dementsprechend auch die Zahl der bereits entschiedenen .eu ADR-Verfahren mittlerweile einige hundert beträgt. Mit dem vorliegenden Artikel soll der Versuch unternommen werden, einige Problemschwerpunkte der ersten 200 Verfahren aufzuzeigen, die unterschiedlichen Lösungsansätze nachzuzeichnen und – soweit möglich – zu bewerten. Die Darstellung wendet sich dabei nach einem kurzen statistischen Überblick zunächst den Verfahren gegen das Register und nachfolgend den Verfahren gegen den Domaininhaber zu. Das abschließende Fazit muss – schon allein aufgrund des frühen Entwicklungsstadiums der .eu ADR – zwangsläufig ein vorläufiges bleiben.
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