Erfahren Sie das Wichtigste zu:
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Die Kündigung wegen Krankheit als wichtigster Unterfall der
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personenbedingten Kündigung
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Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit:
-häufige Kurzerkrankungen
-Langzeitkrankheiten
-dauerndem Unvermögen zur Arbeitsleistung
-krankheitsbedingten Leistungsminderungen
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Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts
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Kündigung wegen Krankheit und Betriebliches
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Eingliederungsmanagement (BEM)
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Wiedereinstellungsanspruch
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Suchterkrankungen wie Alkoholismus und Drogenabhängigkeit
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neuer Trend: krank wegen Depression bzw. „Burn Out“
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Sonderkündigungsschutz
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(Schwerbehinderte bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer)
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Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen
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Rechtsprechung zur Urlaubsanspruch bei langjähriger Krankheit
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Was tun bei Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Erkrankung?
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Aussichten im Kündigungsschutzprozess
Ihr Nutzen:
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Sie lernen die wichtigsten Urteile der Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit kennen.
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Sie wissen, wie man mit häufigen Kurzerkrankungen und Langzeitkrankheiten korrekt und ordnungsgemäß umgeht.
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Sie kennen die „Drei-Stufen-Prüfung“ des BAG, insbesondere wissen Sie, wann von einer „negativen Gesundheitsprognose“ des Arbeitnehmers auszugehen ist.
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Sie können die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen.
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Sie kennen die Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrV / § 46Abs. 6 BPersVG erforderlich.