Die Abmahnung – nicht immer ein Fall für den Arbeitsrechtler!
Es gibt immer mehr Websites im World Wide Web (WWW), die von Beschäftigten oder von einem Betriebs-/Personalrat betrieben oder redaktionell betreut und verantwortet werden.
Hauptgrund dafür ist eine rationellere Kommunikation und eine verbesserte Außenwirkung.
Letzteres hat allerdings auch eine – oft übersehene – negative Kehrseite. Denn Informationen im WWW werden möglicherweise nicht nur von wohlgesonnenen und interessierten Nutzern aufgerufen, sondern in erheblicher Zahl auch von solchen, die sich an tatsächlichen oder vermuteten Verletzungen eigener Rechtspositionen stören könnten oder nach solchen Verstößen sogar zielgerichtet Ausschau halten.
In der Welt der digitalen Kommunikation unterliegen nämlich Veröffentlichungen, Äußerungen, Dienstleistungsangebote und manches mehr denselben (teilweise sogar noch strengeren) rechtlichen Spielregeln, wie sie im ›normalen‹ Rechts- und Geschäftsleben einzuhalten sind.
Und es ist leider so, dass insbesondere presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Aspekte sowie gesetzliche Informationspflichten im Internet mit schöner Regelmäßigkeit und häufig mit dem Selbstverständnis fröhlicher Anarchie ignoriert werden.
Dabei ist die ›Chance‹, mit solchen Verstößen im Internet aufzufallen – oder wegen angeblicher Verstöße in Anspruch genommen zu werden –, sogar deutlich höher als bei Papier-Publikationen:
Auf Websites veröffentlichte Inhalte sind längst nicht so ›flüchtig‹ und regional begrenzt wie zum Beispiel eine Anzeige, ein Flugblatt oder der Artikel in einer Betriebszeitung. Sie können vielmehr durch gezielte (oder vielleicht auch nur zufällige) Suchanfragen unverhältnismäßig leichter aufgefunden und jederzeit eingesehen werden als das bei herkömmlichen Veröffentlichungen der Fall war und ist.
Die Arten möglicher Verstöße sind umfangreich und die jeweiligen Kriterien äußerst vielfältig und einzelfallabhängig. Sie können im Rahmen dieses Beitrags daher nicht im Einzelnen dargestellt werden.
Es soll aber die Frage beantwortet werden, in welcher Form Ansprüche im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder nur vermeintlichen Rechte-Verletzung üblicherweise geltend gemacht werden und wie man im Falle eines solchen Anspruchs reagieren kann und sollte.