Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht
Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht

Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht

Engineering, Management, Beratung, Lizenzverkehr.

Buch, Deutsch, 292 Seiten, C. H. Beck Verlag oHG

Autor: Dr. Robert Amann

Erscheinungsdatum: 28.10.1998

ISBN: 340644296X


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Dienstleistungen dominieren seit geraumer Zeit das Wachstum der Bundesrepublik Deutschland und anderer reifer Volkswirtschaften und tragen den überwiegenden Teil zum Bruttosozialprodukt bei. Selbst im produzierenden Gewerbe befassen sich mittlerweile mehr Arbeitskräfte mit der Erstellung von Dienstleistungen als mit herstellender Arbeit am Produkt. Viele dieser Dienstleistungstätigkeiten sind mit dem Fertigungsprozeß eng verbunden. Sie begleiten ihn komplementär beziehungsweise erfolgen auf vorgelagerten oder nachgelagerten Stufen. Sie ermöglichen den Fertigungsprozeß häufig erst und werden für ihn zunehmend wichtiger, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Der mögliche Wortsinn des Begriffs "Dienstleistungen" umfaßt die gesamte Leistungspalette eines Unternehmens. Er wird im Rahmen dieses Buches nur für Tätigkeiten (menschliche Arbeit) unabhängig davon verwendet, ob lediglich Tätigkeiten oder ihr Erfolg geschuldet wird.

Vor allem die gehobenen, vorwiegend wissensorientierten Dienstleistungskategorien wie beispielsweise Auftragsforschung und -entwicklung, Softwareerstellung, Konstruktion, Planung und Projektierung finden in der stark investitionsgüterbestimmten deutschen Industriestruktur ihre Domäne. Die steuerliche Behandlung dieser wissensorientierten industriellen Dienstleistungen wirft sowohl beim Technologieexport als auch beim Technologieimport, neben den allgemein mit der Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen verbundenen Fragen, eine Reihe steuerlicher Sonderprobleme auf, die sowohl im deutschen Außensteuerrecht als auch im Abkommensrecht angesiedelt sind und denen in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zukommt.

Die Diskussion um die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen hängt zum Teil auch mit dem immer dichter werdenden Netz von Doppelbesteuerungsabkommen zusammen. Im Gegensatz zum innerstaatlichen Steuerrecht erlauben Doppelbesteuerungsabkommen, soweit sie auf dem OECD- oder UN-Musterabkommen beruhen, eine Quellenbesteuerung von Vergütungen für die hier angesprochenen grenzüberschreitenden Dienstleistungen grundsätzlich nur bei Vorliegen einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung. Dadurch wird eine Steuerquelle für die Quellenstaaten beschränkt, deren Bedeutung aufgrund des anhaltenden Wachstums des Dienstleistungsbereichs laufend zunimmt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher auf Abkommensebene eine erweiterte Quellenbesteuerung von Vergütungen für Dienstleistungen nur wenigen Ländern zugestanden. Um Vergütungen für Dienstleistungen dennoch einer Quellenbesteuerung unterwerfen zu können, haben deshalb verschiedene Vertragsstaaten versucht, das mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend extensiv auszulegen, insbesondere den Betriebsstättentatbestand oder den Lizenzgebührenartikel, soweit letzterer eine Quellenbesteuerung erlaubt. Umgekehrt versuchte allerdings auch die deutsche Finanzverwaltung, beim Technologieimport beispielsweise durch die Konstruktion einer Betriebsstätte in den Räumen des inländischen Auftraggebers oder durch die Qualifizierung von Dienstleistungen als Überlassung von Know-how, die ins Ausland fließenden Vergütungen dem inländischen Steuerzugriff zu unterwerfen.

Die steuerliche Behandlung technischer Dienstleistungen bereitet jedoch nicht nur im Abkommensfall Schwierigkeiten. Auch bei der Anwendung des innerstaatlichen Steuerrechts stellen sich zahlreiche Fragen etwa bei der Einkunftsartenzuordnung, der Einkünfteermittlung und der internationalen Einkünfteabgrenzung.

Das vorliegende Buch versucht die Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen im internationalen Steuerrecht möglichst umfassend und mit Hilfe zahlreicher praktischer Beispiele anschaulich abzuhandeln. Es beschränkt sich dabei auf das Einkommensteuerrecht und das Körperschaftsteuerrecht. Das Buch richtet sich insbesondere an Mitarbeiter in Steuerabteilungen von Unternehmen, an Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Dem fachlich vorgebildeten Leser soll nicht nur ein Überblick über die einschlägigen Probleme verschafft, sondern jeweils auch eine entsprechende Problemlösung angeboten werden.

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Publikation der AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei in München.

Mit langjährigen Erfahrungen und fundierten Fachkenntnissen berät das fünfköpfige Team der AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei in München kleine und mittelständische in- und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen, die hohe Anforderungen an die Qualität rechtlicher und steuerlicher Beratungsleistungen stellen.

Das wirtschaftsrechtliche Beratungsspektrum unserer Rechtsanwälte umfasst das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, einschliesslich Unternehmenskauf, Private Equity und Venture Capital (Wagniskapital), das Handelsrecht, das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge, das Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie das Steuerrecht und zwar die Steuerveranlagung, einschliesslich der Jahresabschlusserstellung, die Steuergestaltungsberatung, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie Steuerstreitverfahren und das Steuerstrafrecht. In diesem Zusammenhang beraten unsere Rechtsanwälte in München auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem allgemeinen Zivilrecht, dem Gewerberecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht und dem Kartellrecht. Bei internationalen Sachverhalten werden unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater durch ein Netz von ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausländischer Wirtschaftskanzleien unterstützt.

Die Mitarbeiter unserer Wirtschaftskanzlei und Steuerkanzlei in München besitzen die Qualifikation als Rechtsanwalt, als Steuerberater, und als Fachanwalt für Steuerrecht. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in München zeichnen sich durch Professionalität und hohe Einsatzbereitschaft aus. Es entspricht dem Grundverständnis unserer Rechtsanwälte und Steuerberater schnell, umfassend und mit dem besten Wissen für unsere Mandanten tätig zu werden.

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