
Das Wirtschaftsstrafrecht hat in den vergangenen Jahren eine zunehmende Bedeutung erhalten, was nicht zuletzt die intensive Verfolgung von Auslandskorruption oder Finanzmarktdelikten, insbesondere aber auch von Steuerverfehlungen zeigt. Seitdem Auslandskorruption nach deutschem Recht strafbar ist und „Schmiergelder“ nicht mehr gewinnmindernd abgesetzt werden dürfen (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG), finden Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen immer öfter auch in Wirtschaftsunternehmen statt.
Für GmbH-Geschäftsführer ist es wichtig, sich der Risikolage, die mit einer Durchsuchung geschaffen wird, bewusst zu werden und auf etwaige Zugriffe von Ermittlungsbehörden vorbereitet zu sein. Fehler bei der Durchsuchung ziehen sich bis zum Ende des Verfahrens zum Nachteil der Betroffenen durch – sie können nicht wieder gutgemacht werden.
Der Beitrag gibt wichtige Verhaltensanweisungen und ad hoc-Tipps für den Ernstfall einer Durchsuchung.
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