Dauer
1 Tag
Teilnehmerkreis
(Berufs-)Kraftfahrer/innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Anforderungen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE.
Zusatzleistungen
inkl. Lernmittel
Hintergrund
Die Anforderungen an Kraftfahrer/innen im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer/innen hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber/innen der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend wird.
Inhalte
- Erhöhung der Fahrsicherheit durch lebenslanges Lernen
- Richtiges Einschätzen einwirkender Kräfte und der Ladung
- Unfallvorbeugung durch richtiges Handeln und vorausschauendes Fahren
- Sicherheitssysteme zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit
- Richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen
- Ahndung von Fehlverhalten
Abschluss
Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Gültigkeit
Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Kein Referent eingetragen