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EU-Kraftfahrer Weiterbildung/ Bus Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit


DEKRA Akademie Ingolstadt

EU-Kraftfahrer Weiterbildung/ Bus Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Seminar

Veranstalter: DEKRA Akademie Ingolstadt


Termin:

201321September
Ort: Ingolstadt - 1 Tag

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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

DEKRA Akademie Ingolstadt

DEKRA Akademie Ingolstadt

Telefon: +49.841.96699-0

Telefax: +49.841.96699-0

Preis: 120,-- €

Dauer

1 Tag

Teilnehmerkreis

(Berufs-)Kraftfahrer/innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Anforderungen

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE.

Hintergrund

Die Anforderungen an Kraftfahrer/innen im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer/innen hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE, die diese vor dem 10.09.2008 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese muss erstmalig bis zum 10.09.2013 (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die ab dem 10.09.2008 für alle Neuerwerber/innen der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE verpflichtend wird.

Inhalte

- Die eigene Sicherheit und Gesundheit: Stress, Ernährung, Alkohol
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sicherheitsausstattung in Bussen
- Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
- Fahrgastsicherheit durch richtige Einschätzung der Fahrzeugeigenschaften

Abschluss

Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Gültigkeit

Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist, in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche, innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.