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EU-Kraftfahrer Weiterbildung/ Lkw DEKRA Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr


DEKRA Akademie München

EU-Kraftfahrer Weiterbildung/ Lkw DEKRA Modul 2: Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Seminar

Veranstalter: DEKRA Akademie München


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

DEKRA Akademie München

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Telefon: +49.89.552302-0

Telefax: +49.89.552302-0

Preis: 120,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

Dauer

1 Tag

Teilnehmerkreis

(Berufs-)Kraftfahrer/innen im Güterkraftverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Anforderungen

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.

Zusatzleistungen

Teilnehmerunterlagen und Seminargetränke sind im Preis enthalten.

Hintergrund

Bereits im Jahr 2003 hat die EU eine Richtlinie erlassen, in der gemeinschaftliche Regeln für die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrer/innen festgelegt wurden. Für alle Fahrer/innen gilt in Zukunft eine Weiterbildungsprflicht im Umfang von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren in vorgeschriebenen Themenbereichen.
Die rechtlichen Vorschriften, die für (Berufs-) Kraftfahrer/innen gelten, werden zunehmend umfangreicher und unterliegen einer ständigen Neuerung und Anpassung. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann weitreichende Folgen haben. Umso wichtiger ist es, die Kenntnisse über Neuerungen und Änderungen regelmäßig auf dem Stand zu halten.

Inhalte

- Gesetzliche Regelungen und Verordnungen
- Lenk- und Ruhezeiten
- Kontrolle der Fahrzeiten
- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
- Zollrecht
- Besondere Transporte

Abschluss

Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Gültigkeit

Die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul ist in Kombination mit Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche innerhalb von 5 Jahren für den Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.