Einschränkung der Vertretungsmacht eines ukrainischen Geschäftsführers
Einschränkung der Vertretungsmacht eines ukrainischen Geschäftsführers

Einschränkung der Vertretungsmacht eines ukrainischen Geschäftsführers

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, OWC OST-WEST-CONTACT

Autor: Igor Dykunskyy, Anwalt

Herausgeber / Co-Autor: bnt Partner

Erscheinungsdatum: 05.04.2009


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OWC OST-WEST-CONTACT

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Der Leiter einer ukrainischen Gesellschaft vertritt die Interessen der Gesellschaft nach Außen und handelt dabei auf der Grundlage einer gesetzlichen Vollmacht in deren Namen. Die durch das Gesetz normierte Vertretungsbefugnis kann dem Geschäftsführer nicht entzogen werden, was sich in Anbetracht auf mögliche Missbrauchsfälle nachteilig auf die Gesellschafter bzw. Aktionäre auswirken kann, sie kann aber eingeschränkt werden, hierzu sind aber einige wesentliche Punkte zu beachten.

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