Während das EU GHS für Stoffe bereits seit Ende 2010 verbindlich anzuwenden ist, stehen nun weit bedeutendere Änderungen bevor. Die bislang gewährte Übergangsfrist für Gemische endet, zum 1. Juni 2015 hat die Umstellung verpflichtend zu erfolgen.
Themenschwerpunkte
- Herausforderungen bei der Umstufung
- Einstufung von Gesundheitsgefahren bei Gemischen
- Kennzeichnung kleiner Verpackungen im GHS
- Erforderliche und neu zu erhebende Daten
- Veränderungen bei den Einstufungskriterien für Gemische
Zielsetzung des dreitägigen Seminars ist es, die Teilnehmer mit den Anforderungen durch die europäische Umsetzung des Globally Harmonized System, also der CLP-Verordnung, vertraut zu machen. Mit Blick auf die anstehende Frist für Gemische werden hier besonders die Einstufung und die Kennzeichnung von Gemischen im Mittelpunkt stehen.
Der regulatorische Rahmen der CLP-Verordnung soll parallel behandelt werden und wird immer wieder Anknüpfungspunkte ermöglichen, beispielsweise zu den Details der Gefahrenkommunikation und dem Sicherheitsdatenblatt nach REACH. Gleiches gilt für die Vielzahl an nachgeschalteten gesetzlichen Regelungen und die Entwicklung des GHS in einem internationalen Kontext, mithin also die Grenzen der Harmonisierung und sich ergebender Problemfelder im gefahrstoffbezogenen Prozessmanagement.
Die Veranstaltung ist interaktiv angelegt; die Teilnehmer erhalten in den jeweiligen Abschnitten die Möglichkeit, spezifische Lösungen für ihr Umfeld zu erarbeiten. Um die behandelten Inhalte zu festigen, wird vor allem das Thema Einstufung von Gemischen in Übungen vertieft.