Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Eltern zahlen?
Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Eltern zahlen?


Christiane Warnke

Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Eltern zahlen?

Seminar

Referent: Christiane Warnke


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Sprache: Deutsch

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Preis: 9,-- € inkl. gesetzl. Mwst.

Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Eltern zahlen?

Referentin: Rechtsanwältin Christiane Warnke, Kanzlei Warnke Rechtsanwälte München/Zorndeing,
Vortrag am 14. April 2016 in Vaterstetten, 19.30 bis 21 Uhr

Deutschland wird immer älter. Heim- und Pflegekosten explodieren. Gesetzliche Rente und Pflegeversicherung decken diese Kosten nicht. Aber Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern zu sorgen. Wann müssen sie für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen? Wie berechnet das Sozialamt den Elternunterhalt? Inwieweit sind Schwiegerkinder betroffen? Wie hoch ist das Schonvermögen? Anhand einer Beispielberechnung veranschaulicht Rechtsanwältin Christiane Warnke die Problematik. Sie geht auf aktuelle Urteile ein und gibt Tipps, wie sich betroffene Kinder - und Eltern - rechtzeitig absichern könnten.

Anmeldung erforderlich.

Kursbeginn: Donnerstag, 14. April 2016
Kursende: 14. April 2016
Uhrzeit: von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Kursdauer: 1 Termin
Kursleiter:
Christiane Warnke
Kurs Nr.: 0500
Kursort:
Vaterstetten, vhs-Bildungszentrum,Baldhamer Str. 39, Vortrag 1
Gebühr:
9,00 €

Christiane Warnke

DE, Zorneding

Rechtsanwältin

Warnke Rechtsanwälte

Publikationen: 5

Veranstaltungen: 16

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
14.04.2016
Vaterstetten
VHS Vaterstetten, www.vhs-vaterstetten.de Kontaktanfrage