
Sowohl das EU- als auch das US-Iran-Embargo greifen intensiv in die Öl- und Gasbranche ein, ohne hierfür eine Rechtfertigung in der UN-Sicherheitsrat-Resolution 1929 (2010) zu finden. Es stellen sich hier zahlreiche Fragen bzgl. der Auslegung/Anwendbarkeit und Reichweite dieser Handelsbeschränkungen, die nachfolgend anhand eines Falles beleuchtet werden. Betroffene Unternehmen möchten des Weiteren wissen, ob sie gegen diese völkerrechtswidrigen Handelsbeschränkungen Rechtsmittel einlegen können.
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