Entsorgung mineralischer Abfälle / Nicht Abfälle
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Seminar


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 398,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Gibt es einen Weg durch das Regelungsdickicht? Eintägiger Lehrgang

Beschreibung:
Das Seminar ist zum Erhalt oder Aufrechterhaltung der Sachkunde für beauftragte Personen im Bereich Abfall geeignet.



Vorrangig werden die mineralischen Abfälle und Ncht-Abfälle einer Verwertung zugeführt. Die Beseitigung auf Deponien hat mittlerweile eine untergeordnete Bedeutung. Mengenmäßig bedeutsam sind die Verwertung im Bergversatz und zur Wiederverfüllung im Tagebau sowie im Landschaft- und Straßeneinbau.
 
Das Seminar berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen der zu erwartenden "Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken". Inhalt dieser Verordnung ist die geplante "Ersatzbaustoffverordnung" sowie geänderte Vorschriften der BBodSchV zum Auf- und Einbringen von Material unterhalb oder außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Die Anforderungen gelten für Abfälle, für bestimmte industrielle Nebenprodukte und Recyclingbaustoffe.

Neben der grundsätzlichen Frage, ob man es im konkreten Fall mit einem Abfall zu tun hat oder nicht, gilt es immer zu klären, welche weiteren rechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Es können bodenschutzrechtliche, bergrechtliche, abfallrechtliche oder wasserrechtliche Regelungen greifen. Oftmals sind die Bestimmungen auch nebeneinander oder sogar konkurrierend zu beachten.

Hintergrund:
Mineralische Abfälle und Nicht-Abfälle machen mit etwa 250. Mio. Tonnen jährlich etwa 2/3 des gesamten Abfall- / Restmassenaufkommens aus.

Hinsichtlich der Entsorgungsbedingungen bestanden und bestehen lokal erhebliche Unterschiede. Fast zehn Jahre bestimmten die Regelungen der LAGA mit dem Merkblatt M20 im Wesentlichen das Geschehen. Die Bundesländer, Bezirksregierungen, Regierungspräsidien und sonstige Protagonisten auf regionaler Ebene modifizierten die LAGA-Anforderungen in die unterschiedlichsten Richtungen, sodass von einem einheitlichen Vollzug nicht geredet werden kann.
 
Zunehmend wurden die Regelungen der LAGA von Seiten des Grundwasserschutzes, des Bodenschutzes und des Bergrechtes im Detail in Frage gestellt.

Die Versuche der LAGA, in Kooperation mit anderen Fachgebieten (LAWA, LABO u.a.) einen Konsenz zu erreichen, scheiterten. Eine Lösung soll nun der Bund herbeiführen (Ersatzbaustoffverordnung).

Inhalte:
- Abfallrecht
- Bergrecht
- Bodenschutz
- Grundwasserschutz
- Wasserrecht
- EU-Bergbauabfallrichtlinie
- Ersatzbaustoffverordnung

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
13.12.2019
Offenbach
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28.06.2019
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12.12.2018
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20.06.2018
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15.06.2016
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25.11.2015
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21.05.2015
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