Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
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Seminar


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Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 1.150,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Fachkundeseminar Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler im Sinne des § 5 der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Hintergrund:
Bundesweit staatlich anerkanntes Fachkundeseminar zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von:

1. Entsorgungsfachbetrieben (gemäß § 9 EfbV)
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein freiwilliges Instrument für die Entsorgungswirtschaft zum Qualitätsnachweis und zur Vereinfachung einiger abfallrechtlicher Vorschriften (z.B. privilegiertes Verfahren). Sehr viele Unternehmen schreiben in Ihren Leitlinien fest, ausschließlich Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Inhaber, sofern sie Leitungsfunktionen innehaben sowie das klassische Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
 
2. Sammlern und Beförderern (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig. 

3. Händlern und Maklern (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.

4. Abfallbeauftragten mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 60 KrWG)
Ortsfeste Sortier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen benötigen gemäß § 59 KrWG einen Abfallbeauftragten. Wer das vorliegende Seminar besucht hat, kann mit einem Aufbautag die Qualifikation zum Abfallbeauftragten ablegen. Dies ist vor allem für kleine und mittlere Entsorgungsunternehmen interessant, da es hier aufgrund der Personalstärke zu Mehrfachfunktionen kommt.

5. Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs (im Sinne des § 4 Deponie VO)
Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Deponien verlangt § 4 DeponieVO ein eigenständig anerkanntes Fortbildungsseminar (eintägig), welches alle zwei Jahre besucht werden soll. In Verbindung mit dem vorliegenden Seminar ist dies als Grundlagenschulung für Neu- und Quereinsteiger im Deponiebereich anzusehen.

Inhalte:


  • Grundlagen des EU- und deutschen Umweltrechtes

  • Untergesetzliches Regelwerk zur KrWG

  • Abfallrechtliche Beförderungserlaubnis

  • Gefahrgutrecht für Entsorger

  • Haftung und Verantwortlichkeiten

  • Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

  • Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen

  • Gefahrgutrecht und Arbeitsschutzregelungen

  • Genehmigungsrecht für Entsorger

  • Zulassung von Anlagen

  • Das Nachweisverfahren inklusive der elektronischen Abwicklung





Zielgruppe


  • Sammler und Beförderer

  • Händler und Makler

  • Abfallbeauftragte mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs

  • Deponien mit zusätzlichem eintägigen Aufbaukurs


 

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