
Kompetenzen, Einsatzfreude und Zuverlässigkeiten der Kanzleimitglieder resultieren nicht zuletzt aus der Besonderheit, dass 3 passionierte Fachanwälte für Erbrecht als langjährige Spezialisten der Kanzlei eine gewachsene Struktur verleihen.
Die ideale Verbindung praktischer Tätigkeit auf der einen Seite und Wissenschaft und Lehre andererseits schafft die Voraussetzung dafür, dass maßgebliche Entscheidungen sachgerecht in die Praxis umgesetzt werden können.
Aufgrund der umfangreich angelegten Bibliothek und Datenbank und der beständig intensivierten Fortbildung aller Kanzleimitarbeiter ist selbst das Sekretariat hervorragend in erbrechtlichen Belangen geschult. So wurde beispielsweise die langjährige Kanzleivorsteherin nach entsprechender Ausbildung und Prüfung im Jahre 2006 zur ersten Kanzleimanagerin in Bayern gekürt.
Die Kanzlei zeichnet sich auch dadurch aus, dass hohe Anforderungen an den Einsatz der Fähigkeiten und die Kräfte des Einzelnen gestellt werden, um gemeinsam das Optimum für den Mandanten zu erreichen. Gleichzeitig ist Transparenz oberste Maxime: Die komplette Aufklärung und Festlegung der Kosten erfolgt durch einen Anwaltsvertrag und eine Honorarvereinbarung.