
Erbschaftsteuerreform 2008
Nach dem Bekanntwerden der Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform besteht ein günstiges Zeitfenster zum Vollzug von Schenkungen und vorgezogenen Erbschaften. Kurzzeitig besteht somit die Möglichkeit zwischen in Planung befindlichem und bestehendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu wählen.
Jedoch ist Eile geboten: Nach dem Papier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen - im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren. Da von der Arbeitsgruppe keine Gewinner und Verlierer genannt werden können, sollten sich die Steuerpflichtigen frühzeitig beide Modelle durchrechnen lassen, um von der Übergangszeit zu profitieren.
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