
Eine Privatklinik ist eine gewerblich betriebene Klinik mit einer Konzession nach §30 Gewerbeordnung (GewO) unter der Trägerschaft des Plankrankenhauses, die sich ausschließlich der Behandlung von Selbstzahlern und Privatpatienten widmet. Diese Klinik erbringt mangels Versorgungsvertrag keine an das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) gebundenen Leistungen. Da eine Privatklinik i.S.d. GewO eine gewerblich betriebene Privatklinik darstellt, die zudem nur einem eingeschränkten Nutzerbereich offen steht, unterliegt sie nicht dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Dadurch ist die Privatklinik in der Leistungsabrechung nicht an die gesetzlich im KHEntgG fixierte Entgeltsystematik gebunden.
Seit einiger Zeit entstehen vermehrt Privatkliniken in engen Kontext zu einem Plankrankenhaus. Vor dem Hintergrund einer stringenten Budgetierung wird erwartet, dass eine zunehmende Anzahl von Plankrankenhäusern diese legale Option unternehmerischen Handelns wählt, um über die Krankenhausbudgetierung und den Versorgungsauftrag hinaus Erlöse zu vereinnahmen. Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein, und welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
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