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Erwerb und Sicherungsabtretung von Forderungen: Offene Fragen bei der Umsatzsteuerhaftung

Erwerb und Sicherungsabtretung von Forderungen: Offene Fragen bei der Umsatzsteuerhaftung
Dipl.-Volksw. Klaus D. Hahne, Steuerberater

Erwerb und Sicherungsabtretung von Forderungen: Offene Fragen bei der Umsatzsteuerhaftung

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, BankInformation

Autor: Klaus D. Hahne, Steuerberater

Erscheinungsdatum: 2004


Quelle: Bank Information

Seitenangabe: 68 - 72

Aufrufe gesamt: 899, letzte 30 Tage: 5

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Mit dem „Steueränderungsgesetz 2003“ vom 15. Dezember 2003 wurde ein neuer Haftungstatbestand im deutschen Umsatzsteuerrecht geschaffen, der insbesondere für Banken bedeutsam ist. Die Vorschrift des § 13c Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt seitdem die Haftung bei der Abtretung, Pfändung oder Verpfändung von Forderungen aus steuerpflichtigen Leistungen. In einem Schreiben aus Mai 2004 behandelt das Bundesfinanzministerium (BMF) Fragen der Anwendung der Vorschrift in der Besteuerungspraxis. Dabei werden Haftungsrisiken in wichtigen Punkten zu Gunsten der Steuerpflichtigen gemindert.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.