Gerade erst hat das BAG angekündigt, dass es seine Rechtsprechung zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln als sog. Gleichstellungsabreden ändern will. Da platzt in die in Bewegung gekommene Diskussion die "Werhof"-Entscheidung des EuGH. Hier wurde die Rechtsprechung des BAG zum Schicksal von Bezugnahmeklauseln zur Überprüfung durch den Gerichtshof gestellt. Der Beitrag zeigt anhand der EuGH-Entscheidung die sich daraus ergebenden praktischen Folgen auf.