Die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen wurde mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages vor zehn Jahren als sog."dritte Säule" zu einem integralen Bestandteil der Europäischen Union und ist seitdem von einer rasanten Entwicklung geprägt. Zu den bedeutendsten Rechtsakten in diesem Bereich zählt die Errichtung der
beiden Institutionen Europol und Eurojust.
Der Verfasser stellt zunächst ausführlich die Organisation und Arbeitsweise von Europol sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen grundrechtsbeeinträchtigende Maßnahmen dieser Institution dar.
Anschließend wird die Ausgestaltung des Rechtsschutzes an den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes überprüft.
In bezug auf Eurojust werden ebenfalls eingehend die Organisation und Arbeitsweise sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten erörtert. Ein Blick in die Zukunft widmet sich schließlich dem Vorschlag, Eurojust zu einer Europäischen Staatsanwaltschaft auszubauen.
Der Autor
Dr. Tile Milke ist Rechtsreferendar in Osnabrück und momentan von dort zu Eurojust nach Den Haag abgeordnet.