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Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung

Dr. iur. Gabriela Burkert-Basler

Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung

Workshop

Referent: Dr. Gabriela Burkert-Basler


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Sprache: Deutsch

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Preis: k. A.

Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung

Ein Exporteur kann nicht sämtliche Parameter seiner Lieferung oder Leistung kontrollieren. Daher muss er seine Lieferanten und seine Kunden in bestimmtem Umfang in die Exportkontrolle miteinbeziehen, ohne diese zu überfordern. Dies kann durch bestimmte vertragliche Regelungen erfolgen.

Zudem sollte sich ein Exporteur durch Verwendung einer sog. Vorbehaltsklausel absichern, um Schadensersatzansprüche auszuschließen, sofern er aufgrund einer exportkontrollrechtlichen Beschränkung nicht oder nur verspätet liefern kann.

Wichtig ist zudem, dass sich die in einem Unternehmen für die Exportkontrolle verantwortlichen Personen so weit als möglich absichern, um ihr Risiko zu reduzieren. Die Möglichkeiten hierzu sind zwar mannigfaltig - Abschluss entsprechender versicherungen sowie entsprechende Gestaltung des Arbeitsvertrags - jedoch inhaltlich begrenzt. Die beste Absicherung ist daher nach wie vor eine ordnungsgemäße Organisation der Exportkontrolle und die nachhaltige Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen.