Als Exportverträge bezeichnet man üblicherweise Vereinbarungen, die einen internationalen Warenkauf zwischen dem Verkäufer der Ware (Exporteur) und dem im anderen Land sitzenden Abnehmer (Importeur) beinhalten.
Deutsche Exportverträge mit Brasilien betreffen somit den internationalen Warenkauf zwischen dem deutschen Exporteur und seinem brasilianischen Käufer, der die Ware in Brasilien importiert.
Als wichtige Besonderheit im deutsch-brasilianischen Verhältnis ist hervorzuheben, dass Brasilien kein Mitgliedsstaat des Wiener UN-Kaufrechtsabkommens von 1980 ist. Deutschland hingegen ist diesem Abkommen im Jahre 1991 beigetreten, wie weitere ca. 70 Vertragsstaaten. Bei der Gestaltung deutsch-brasilianischer Kaufverträge über Waren ist deshalb entsprechende Sorgfalt anzuwenden.
Eine weitere Besonderheit bei deutschen Exporten nach Brasilien besteht darin, dass nicht alle INCOTERMS 2000 angewendet werden können (z.B. DDP).
Generell gilt, dass nach Möglichkeit detaillierte Exportverträge abgeschlossen werden sollten. Von Vereinbarungen, die sich auf den reinen Austausch eines Angebotes in Gestalt der Pro-Forma-Rechnung und deren Annahme durch Unterschrift und Rückfax beschränken, ist in aller Regel abzuraten.
Dr. Gabriela Burkert-Basler Rechtsanwältin & Senior-Partnerin bei Burkert-Basler & Partner Rechtsanwälte...

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