Am 20. Dezember 2007 hat der französische Gesetzgeber den Gesetzentwurf zur „Entwicklung des Wettbewerbs zugunsten der Verbraucher“ endgültig verabschiedet und damit teilweise grundlegend neue Regelungen zugunsten der Verbraucher eingeführt. Deutsche Unternehmen werden sich auf die neuen Vorschriften im Frankreichgeschäft anpassen und ggf. ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen müssen.