Fahrerlaubnisrecht
Definition Fahrerlaubnisrecht
Experten für Fahrerlaubnisrecht
Jürgen Möthrath, Fachanwalt für Strafrecht
Berater, Referent, Autor
Rechtsanwalt Jürgen Möthrath Fachanwalt für Strafrecht, DE-67547 Worms
Rechtsanwalt Jürgen Möthrath Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt seit 1992 Fachanwalt für Strafrecht seit 1997 Die Tätigkeitfeld von Herrn Rechtsanwalt Jürgen Möthrath ist das...
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Publikationen - Fahrerlaubnisrecht
Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung, Strafgesetzbuch, Strafprozeßordnung, Internationale Regelungen und Nebenbestimmungen
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Handbuch mit Onlinezugang zu einem Fachforum
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Zulassungs- und fahrerlaubnisrechtliches Glossar mit Checklisten
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Veranstaltungen - Fahrerlaubnisrecht
Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
Nächster Termin: 06.11.2013, Frankfurt Alle Termine
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
09.12.2013, Dresden
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
30.09.2013, Essen
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
09.07.2013, Stuttgart
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
03.06.2013, Bremen
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
19.06.2013, Braunschweig
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
16.09.2013, Hamburg
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
Nächster Termin: 03.12.2013, Hannover Alle Termine
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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Fuhrparkrecht in der Praxis, Seminar
15.10.2013, Berlin
Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz,...
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