Farbmarken - Wie man eine Farbe als Marke monopolisiert
Farbmarken - Wie man eine Farbe als Marke monopolisiert

Farbmarken - Wie man eine Farbe als Marke monopolisiert

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Art-Lawyer

Autor: Jens O. Brelle

Herausgeber / Co-Autor: RA Jens O. Brelle & Denise Jurack

Erscheinungsdatum: 25.07.2011

Seitenangabe: 1-3


Aufrufe gesamt: 330, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Art-Lawyer Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht

Telefon: +49-40-244218-46

Telefax: +49-40-244218-48

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Milka-lila, ADAC-gelb, Telekom-magenta; auch wenn sich die drei Farben natürlich optisch unterscheiden, haben sie doch Eines gemeinsam: sie sind als Marken im Markenregister des Deutschen Paten- und Markenamts eingetragen. Das die Eintragung einer Farbmarke gar nicht so einfach ist, hat auch schon die Deutsche Bahn (rot-grau-weiß) erfahren müssen, denn für die Eintragung einer Farbmarke gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Wort- oder Bildmarken. Das DPMA prüft grundsätzlich, ob sich eine Marke graphisch darstellen lässt, dieses Erfordernis ist in § 8 Abs. 1 MarkenG geregelt. Eine Marke muss immer klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein. Für Farbmarken ist es deshalb erforderlich, den Farbton nach einem internationalen Farbklassifizierungssystem (z. B. Pantone, RAL oder HSK) anzugeben.

Jens O. Brelle

DE, Hamburg - Speicherstadt

Inhaber

Art-Lawyer Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht

Publikationen: 70

Aufrufe seit 03/2004: 2561
Aufrufe letzte 30 Tage: 6