Aufgrund einer zunehmenden globalen Vernetzung haben nicht nur datenschutzrechtliche Aspekte an Bedeutung gewonnen, sondern auch gerade die Regelungen betreffend Geschäftsabschlüsse durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln der unterschiedlichsten und modernsten Art. Die Beurteilung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Fernabsatz setzt die Kenntnis der Grundstrukturen des Fernabsatzrechtes voraus.
Das Fernabsatzrecht wurde im Zuge der Schuldrechtmodernisierung zum 1.1.2002 und der Umsetzung der E-Commerce Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen und ist seitdem in den §§ 312a - 312f BGB geregelt. Darin sind einerseits die Pflichten der Unternehmer und andererseits die Rechte der Verbraucher auf der anderen Seite auch unter spezieller Berücksichtigung des elektronischen Geschäftsverkehrs normiert.