Feste Raumaufteilung in einer Spielhalle ausschlaggebend für die Aufteilung der gemischten Vorsteuerbeträge?
Feste Raumaufteilung in einer Spielhalle ausschlaggebend für die Aufteilung der gemischten Vorsteuerbeträge?

Feste Raumaufteilung in einer Spielhalle ausschlaggebend für die Aufteilung der gemischten Vorsteuerbeträge?

Anmerkungen zur BFH-Entscheidung vom 7.7.2011 - V R 36/10

Aufsatz, Deutsch, 4 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt

Autor: Ralf A. Lüdeke

Herausgeber / Co-Autor: Umsatzsteuer Rundschau

Erscheinungsdatum: 2012

Quelle: Umsatzsteuerrundschau

Seitenangabe: 169-172


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Bereits vor rd. 7 Jahren hat der EuGH in der sog. Linneweber-Entscheidung  festgestellt, dass die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems  einer Umsatzsteuer auf Glücksspiele außerhalb öffentlicher Spielbanken entgegensteht, wenn solche Glücksspiele durch öffentliche Spielbanken gleichzeitig steuerbefreit sind. Dennoch bestehen bis heute erhebliche Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Frage, wie diese Rechtsprechung umzusetzen und die Benachteiligung der privaten Automatenaufsteller wieder gut zu machen ist, die aus der Ungleichbehandlung bis zu einer Gesetzänderung im Jahre 2006  resultierte. Der BFH musste sich jüngst insbesondere mit der Frage befassen, ob der Automatenaufsteller bei der Aufteilung der sog. gemischten Vorsteuerbeträge auf Raumkosten ein anderes, als das Umsatzverhältnis wählen darf.

Ralf A. Lüdeke

DE, Hamburg

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FIDES Corporate Finance GmbH

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