
Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb der EU verlagern und dazu ein noch unbebautes Grundstück kaufen, können Fördergelder der Europäischen Union bekommen. Denn Umzüge dieser Art erfüllen meist die Bedingungen zur Förderung einer Betriebsgründung. Die Unterstützung gibt es bei Grundstücken in Form von rückzahlbaren Geldern und durch Ersatzsicherheiten. Die rückzahlbaren Mittel werden als unbesicherte Gelder, also Mezzanin-Kapital oder besicherte Gelder zur Verfügung gestellt. Den Antrag auf Förderung stellt normalerweise die Hausbank. Das Unternehmen muss dazu einen Geschäftsplan für die nächsten vier Jahre vorlegen.
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