Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte
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Seminar


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 610,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Schwerpunkt: Verkehrsträger Straße, Vorbereitung auf die IHK-Prüfung und Verlängerung des EG-Schulungsnachweises, anschließende IHK-Prüfung möglich

Beschreibung:
Die Schulung vermittelt in kompakter und verständlicher Form alle Kenntnisse, die die am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen für die Praxis benötigen. Beide Schulungstage schließen jeweils mit einem Fragentraining zur persönlichen Kontrolle des Kompetenzgewinns ab.
Die Schulung dient der Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung i.S.d. Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).



Im Gefahrgutbereich gibt es regelmäßig Änderungen, die Gefahrgutbeauftragte und / oder andere beauftragte Personen in die betriebliche Praxis umsetzen müssen.

Ohne regelmäßige Fortbildung ist es kaum möglich, in dieser komplexen Materie auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Gefahrgutbeauftragte ihre Fachkunde daher alle fünf Jahre durch eine erfolgreich bestandene IHK-Prüfung belegen.

Die zweitägige Schulung erfüllt die Voraussetzungen zur Aktualisierung der Kenntnisse und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die Prüfung vor der IHK abzulegen.

Wird innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises erfolgreich an einer IHK-Prüfung teilgenommen, gilt die Fachkunde für weitere fünf Jahre.

Hintergrund:
Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)

§ 4 GbV: ... Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufs um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises eine Prüfung nach § 6 Abs. 4 bestanden hat.
 
§ 6 (4) GbV: Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach Absatz 1.8.3.16.1 ADR/RID/ADN darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises. ...

Inhalte:


  • GGBefG, GGVSEB; Änderungen im ADR

  • Rechtssichere und praktikable Umsetzung der ADR-Vorschriften in die betriebliche Praxis

  • Anpassung der betrieblichen Dokumentation 

  • Schnittstellen zum Abfall- und Gefahrstoffrecht

  • Anforderungen an die Fahrzeuge, Ladungssicherheit

  • Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung, Beförderungspapiere



Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
06.11.2019 - 07.11.2019
Offenbach
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17.06.2019 - 18.06.2019
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28.02.2019 - 01.03.2019
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29.10.2018 - 30.10.2018
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03.11.2016 - 04.11.2016
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02.05.2016 - 03.05.2016
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02.11.2015
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27.04.2015
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