Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Sicherstellung der Entlastungswirkung der Freibeträge des § 16 ErbStG bei Zusammenrechnung mit Erwerben vor dem 31.12.1995 gemäß § 14 ErbStG

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, C. H. Beck Verlag oHG

Autor: Florian Dobroschke

Erscheinungsdatum: 2004

Quelle: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Seitenangabe: 61-65


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Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis wirkt sich die verfassungsmäßig gebotene und gesetzlich umgesetzte Erhöhung des Freibetrags nach § 16 ErbStG durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1997aber immer dann nicht vollumfänglich aus, wenn eine Vorschenkung gemäß § 14 ErbStG nach altem Recht (vor dem 1.1.1996) den alten Freibetrag überstieg. Entgegen der derzeitigen Verwaltungsmeinung ist u.E. der alte Freibetrag bei der Berechnung der Abzugssteuer anzusetzen. Diese Rechtsfrage ist jetzt Gegenstand eines Revisionsverfahrens beim BFH.

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Florian Dobroschke

DE, Hamburg

Rechtsanwalt, Steuerberater, Inhaber

Kanzlei Dobroschke Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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