
Fristlose Kündigung bei eigenmächtigem Urlaubsantritt
Besprechung des Urteils des LAG BaWü vom 22.09.2003 - 15 Sa 49/03
Inhalt
Nach der zutreffenden Auffassung des LAG Baden- Württemberg ist ein eigenmächtiger Urlaubsantritt geeignet einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen.
In dem Beitrag wird ausgeführt, dass dieses Urteil eine Signalwirkung hat. Beharrliche Arbeitsverweigerung, sei es durch eigenmächtigen Urlaubsantritt, durch Arbeitszeitbetrug oder anderes, kann zur außerordentlichen Kündigung führen.
Gliederung
I. Leitsatz
II. Problempunkt
III. Entscheidung
IV. Praxistipp
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