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Funktionen und Aufgaben von Notaren in der Bundesrepublik Deutschland
Notare in der Bundesrepublik Deutschland sind Träger eines öffentlichen Amtes. Dies ergibt sich aus § 1 der Bundesnotarordnung (BNotO). Hieraus resultiert, dass notarielle Tätigkeiten, zum Beispiel Beurkundungen, hoheitlicher Natur sind. Die Amtstätigkeiten der Notare sind in der Bundesnotarordnung in den §§ 20 – 24 aufgezählt. Notare führen ein Amtssiegel und tragen die Amtsbezeichnung Notarin oder Notar.
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