Geknebelt im britischen Presserecht
Geknebelt im britischen Presserecht

Geknebelt im britischen Presserecht

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Art-Lawyer

Autor: Jens O. Brelle

Herausgeber / Co-Autor: RA Jens O. Brelle & Denise Jurack

Erscheinungsdatum: 29.08.2011

Seitenangabe: 1-3


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In Großbritannien gibt es ein höchst effektives Mittel unerwünschte Berichte aus der Presse zu verbannen, die sogenannte „Super Injunction“. Ähnlich wie der im deutschen Recht bekannten einstweiligen Verfügung,
können Presseberichte durch eine Super Injunction vor oder nach Erscheinen gestoppt werden. Doch in Großbritannien geht man noch einen Schritt weiter. Während man in Deutschland meist erfährt wer die einstweilige Verfügung erwirkt hat, so ist es in Großbritannien sogar Teil der Super Injunction, über das Verbot zu berichten. Vorallem Promis und solche die sich dafür halten, profitieren von diesem Verbot. Doch die Rechnung geht nicht immer auf, wie der Fall des britischen Fußballprofis Ryan Giggs zeigt. Giggs hatte angeblich eine sechsmonatige Affäre mit dem Model und
Fernsehsternchen Imogen Thomas. Die Presse berichtete über diese außerehelichen Aktivitäten und Giggs ließ gerichtlich ein Verbot für Presseberichte durchsetzen. Der Stein kam schließlich ins Rollen, als ein unbekannter Twitter-Nutzer es sich nicht nehmen ließ, auf seinem Twitter-Profil Namen von Personen zu nennen, die eine Super-Injunction
erwirkt hatten. Darunter auch Giggs. Der Fußballer reichte daraufhin Klage gegen Twitter und verschiedene Nutzer ein und will damit herausfinden, wer ihn enttarnt hat.

Jens O. Brelle

DE, Hamburg - Speicherstadt

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