Dauer
Vollzeit 7 Monate
Teilnehmerkreis
Dieses Angebot richtet sich an Personen, die sich nach einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung auf die Fortbildungsprüfung zum "Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr" vorbereiten möchten.
Anforderungen
Die Prüfungszulassung bei der örtlichen IHK. Haben Sie hierzu Fragen? Unser Ansprechpartner hilft Ihnen gerne.
Dies sind Hinweise zur Prüfungszulassung:
1. Zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach ein mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
2. Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils Grundlegende Qualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den unter Punkt 1 genannten Fällen jeweils ein weiteres Jahr Berufspraxis.
3. Abweichend von den in den Punkten 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zusatzleistungen
Die Lehrgangsgebühren verstehen sich zzgl. Lernmittel und IHK-Prüfgebühr. Die Prüfgebühr wird von der zuständigen Kammer direkt an Sie verrechnet.
Hintergrund
Der Bereich der Transport-Logistik hat in den letzten Jahren einen rasanten Umschwung erlebt. Dadurch sind auch die Anforderungen an die Führungskräfte in diesem Bereich erheblich gestiegen. Um diesen Veränderungen gerecht zu werden, ist die Fortbildungsprüfung im Bereich Kraftverkehr (bekannt als Kraftverkehrsmeister) neu geordnet worden. Der Abschluss lautet nun Geprüfter Meister für Kraftverkehr*. Aspekte wie Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement nehmen ab sofort einen größeren Stellenwert ein. Die neue Verordnung ist am 1. März 2012 in Kraft getreten.
Geprüfte Meister für Kraftverkehr übernehmen Fach-, Führungs- und Organisationsaufgaben in Transportunternehmen. Sie gewährleisten die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks und planen bzw. überwachen Transportvorgänge und Beförderungsdienstleistungen.
Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. An unseren Standorten bieten wir Ihnen die Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung in Vollzeit (zwischen 6 und 8 Monate) bzw. in Teilzeit (zwischen 18 und 24 Monate) an.
Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.B. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer/innen monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen vermittelt Ihnen gerne unser Ansprechpartner*.
Inhalte
Lern- und Arbeitsmethodik
Grundlegende Qualifikationen:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen:
I. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
- Fuhrparktechnik
- Fuhrparkmanagement
II. Organisation und Kommunikation:
- Betriebliches Kostenwesen und Controlling
- Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
III. Führung und Personal:
- Personalführung
- Personalentwicklung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung)**:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildungsplan planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Abschluss
Fortbildungsprüfung "Geprüfter Meister Kraftverkehr" mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Gültigkeit
Der Abschluss als Geprüfter Meister gilt unbefristet.
Kein Referent eingetragen