Geschäftsähnliche Handlungen
Geschäftsähnliche Handlungen

Geschäftsähnliche Handlungen

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, NJW - Neue Juristische Wochenschrift

Autor: Dr. Bernhard Ulrici

Erscheinungsdatum: 2003

Seitenangabe: 2053-2056


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Das BGB enthält im 3. Abschnitt des ersten Buchs zahlreiche Vorschriften, welche für Rechtsgeschäfte, insbesondere Willenserklärungen gelten. Von Willenserklärungen zu unterscheiden sind sog. geschäftsähnliche Handlungen, wie z. B. eine Mahnung. Auf diese finden die für Willenserklärungen geltenden Vorschriften keine direkte Anwendung. Vielmehr ging der Gesetzgeber davon aus, dass Rechtsprechung und Lehre die Frage klären, inwieweit diese Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. BGH und BAG haben sich, teilweise mit gegensätzlichen Ergebnissen, in zahlreichen Entscheidungen mit dieser Frage befasst. Dabei ist eine Tendenz festzustellen, dass die Gerichte jeweils nur Einzelfälle entscheiden und hiermit zur Rechtsunsicherheit beitragen. Von der Rechtsprechung werden dabei die Voraussetzungen einer Analogie nicht hinreichend beachtet. Der Verfasser zeigt demgegenüber auf, nach welchen gemeinsamen Grundsätzen zu entscheiden ist, ob die für Willenserklärungen geltenden Vorschriften analog auf geschäftsähnliche Handlungen anwendbar sind. Für zahlreiche Einzelfragen wendet er diese Grundsätze an. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen einer Analogie regelmäßig erfüllt sind.

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