Gesellschafterhaftung

Definition Gesellschafterhaftung

Im Gegensatz zu Personengesellschaften haftet bei der GmbH der Gesellschafter in der Regel nicht mit seinem Privatvermögen. In Ausnahmefällen kann der Gesellschafter jedoch persönlich für Verbindlichkeiten der GmbH haftbar gemacht werden. Diese sogenannte Durchgriffshaftung tritt beispielsweise ein, wenn aufgrund einer schlechten Buchführung nicht nachgeprüft werden kann, ob alle Vorschriften zur Sicherung des Stammkapitals berücksichtigt wurden. Zudem haftet der Gesellschafter im Falle eines existenzvernichtenden Eingriffs, der in der Rechtsprechung als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Gläubiger eingestuft wird.

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MBA Hermann Kulzer, Fachanwalt


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