Im Gegensatz zu Personengesellschaften haftet bei der GmbH der Gesellschafter in der Regel nicht mit seinem Privatvermögen. In Ausnahmefällen kann der Gesellschafter jedoch persönlich für Verbindlichkeiten der GmbH haftbar gemacht werden. Diese sogenannte Durchgriffshaftung tritt beispielsweise ein, wenn aufgrund einer schlechten Buchführung nicht nachgeprüft werden kann, ob alle Vorschriften zur Sicherung des Stammkapitals berücksichtigt wurden. Zudem haftet der Gesellschafter im Falle eines existenzvernichtenden Eingriffs, der in der Rechtsprechung als vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Gläubiger eingestuft wird.
Veranstalter: W.A.F. Institut AG Institut für Betriebsräte-Fortbildung
Synonyme zu "Gesellschafterhaftung":
Haftung der Gesellschafter, Haftungsfragen, HaftungsrisikenWeiterführenden Themencenter zu "Gesellschafterhaftung":
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Kapitalaufbringung bei GmbH und Aktiengesellschaft, Bargründung, Sachgründung, Kapitalerhaltung, Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter, Insolvenzanfechtung, Insolvenzantragspflicht des Gesellschafters. Debt equity swap;
Rechtssichere Gründung von Gesellschaften (UG, AG, GmbH)
MBA Hermann Kulzer, Fachanwalt
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