Zu einem Gesellschafterstreit kommt es in der Regel aufgrund von Unstimmigkeiten bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung betreffend. Häufige Streitpunkte sind zudem die Abberufung von Gesellschaftern, Differenzen bezüglich der Leistung der Stammeinlage sowie Bilanzierungs- und Finanzierungsfragen. Als wichtigste Vorkehrung zur Vermeidung von Streitfällen gilt die fachkundige und präzise Gestaltung des Gesellschaftsvertrages. Kommt es dennoch zum Gesellschafterstreit, bietet sich als erster Schritt die Einberufung einer Generalversammlung an, auf der die Streitpunkte zur Diskussion gebracht und möglichst ausgeräumt werden. Scheitert dieser Versuch, können weitere Maßnahmen, wie etwa einstweilige Verfügungen, Rückforderungen und Sonderprüfungen, eingeleitet werden, wenn nötig mit gerichtlicher Unterstützung.
Dr. Marius Kuschka LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht RechtsanwälteEngel Heckmann & Partner,...

Klaus G. Finck Klaus G. Finck ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und...

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"Auseinandersetzungen zwischen GmbH-Gesellschaftern sind für Beteiligte und ihre Berater meist mit besonders schwierigen und unangenehmen Rechtsstreitigkeiten verbunden. Die rechtliche Problematik von GmbH-Konflikten resultiert nicht zuletzt daraus, daß das Gesetz...