Der Gesellschaftsvertrag wird anlässlich der Gründung einer GmbH oder Personengesellschaft abgeschlossen. Für die Form des Gesellschaftsvertrages gibt es keine zwingenden Bestimmungen. Der Vertrag regelt vor allem das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Zu den Mindestinhalten des Gesellschaftsvertrags zählen Angaben über den Namen, Sitz und Gegenstand der Firma sowie die Nennung der Gesellschafter und die Angabe der Höhe des Stammkapitals. Der Gesellschaftsvertrag beinhaltet zudem Bestimmungen, die individuell auf das Unternehmen abgestimmt sind. Dies können beispielsweise die Festlegung der Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer, die Stimmverteilung, die Gewinnverwendung und –verteilung, die Vorgehensweise bei Ausscheiden oder Todesfall, Wettbewerbsverbote oder Schiedsgerichtsvereinbarungen sein. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Veranstalter: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle Bielefeld
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Henning Schwarzkopf, M.C.L.